Mit Abgabe des Online-Bewerbungsformulars und der Zustimmung per Opt-In (Häkchen, das gesetzt werden muss) versichern die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden haben und sie anerkennen.
Veranstalter
Der Ideenwettbewerb wird gemeinsam durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Impressum.
Formale Anforderungen
Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrages muss über das Online-Bewerberportal www.machen-wettbewerb.de erfolgen. Dafür muss das Online-Formular vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis zum 30.06.2023 abgesendet werden. Einreichungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können im Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher Personen (mindestens drei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) unabhängig von ihrer Organisationsform. Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag muss gemeinwohlorientiert sein, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, und eine der vier Wettbewerbskategorien zuordenbar sein. Die Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz in einer ostdeutschen Landgemeinde, Klein- oder Mittelstadt mit bis zu 50.000 Einwohnern haben. Jede Teilnehmergruppe darf nur mit einer Projektidee teilnehmen.
Teilnahmeausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen und Gruppen, deren Ziele oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen oder die terroristische, volksverhetzende oder sonst rechtswidrige Ziele verfolgen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.
Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen mit diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder beleidigenden Inhalten, oder die dem Geist des Wettbewerbs auf sonstige Weise widersprechen.
Verpflichtungen der Teilnehmenden
Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrages versichern die Teilnehmenden die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss.
Mit dem Upload erklären die Teilnehmenden, dass die eingereichten Ideenskizzen von ihnen selbst stammen und die Rechte daran bei ihnen liegen.
Benachrichtigung der Preisträgerinnen und Preisträger und Auszahlung der Preisgelder
Nach der Jurysitzung werden alle Teilnehmenden per E-Mail darüber informiert, ob sie zu den Preisträgern gehören. Mit dieser Mail erhalten alle Preisträger ein Formular, in welchem sie ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Preisgeldes angeben müssen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt nach der Preisverleihungsveranstaltung per Überweisung auf das Konto des Projektträgers.
Datenschutzhinweise
Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden von den Veranstaltern, dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. b, e) DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen behördlicher Aufgabenerfüllung gespeichert und ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs „machen!“ genutzt.
Die Weitergabe der Daten an Dritte für andere als die oben genannten Zwecke findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmenden statt. Wir informieren umfassend über der Datenschutz und Ihre Rechte auf unserer Webseite: Datenschutzerklärung
Hinsichtlich der Preisträgerinnen und Preisträger werden die Teilnehmerdaten auch für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Preisträgerinnen und Preisträger desselben für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter, den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, genutzt. Auf die gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung wird hingewiesen.