Rechtsform: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird gemäß § 6 des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25.03.2020, inkraftgetreten am 02.04.2020, durch den Stiftungsrat beaufsichtigt. Die Rechtsaufsicht über die Stiftung übt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 11 des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25.03.2020, zuletzt geändert am 29.03.2026 (BGBl.2026 I Nr. 85), aus.
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